Bürgermeisterwahlen in damaliger Zeit


Aus der Zeit von 1850 bis 1867 sind im Staatsarchiv Bückeburg mehrere Berichte vorhanden, die uns Aufschluss über den Ablauf von Bürgermeisterwahlen aus damaliger Zeit geben.

Friedrich Wilhelm Ferdinand Dohme, geb. 3.9.1828 in Rumbeck, verheiratet seit 1850 mit Johanne Friederike Caroline Schulte, geb. 5.7.1829, in Bensen, Nr. 12, hat um 1854 den Hof Nr. 5 in Höfingen erworben und betreibt neben der Landwirtschaft seit 1860 eine Gast- und Schankwirtschaft. Er ist eine von Tatendrang erfüllte Persönlichkeit, zielbewusst und beharrlich in seinem Streben. Er leitet am 24. August 1863 als Ausschussvorsitzender die Bürgermeisterwahl. Zu Wahlgehülfen sind der Hufschmied Carl Wilhelm Wellhausen, Nr. 10, und Radmacher Heinrich Wilhelm Krückberg, Nr. 20, bestimmt. Fr. Wilh. Ferdinand Dohme wird mit absoluter Stimmenmehrheit zum Bürgermeister gewählt, seine Wahl aber von der Regierung nicht anerkannt, da nach der Wahlordnung ein Gast- und Schankwirt nur mit Erlaubnis der Regierung bei gänzlichem Mangel anderer befähigter Ortsbürger gewählt werden konnte.

Am 4. September folgte dann eine Wahlwiederholung. Dohme bekam wieder die meisten Stimmen. da er nicht anerkannt wurde, musste er verzichten. Es wurden am 29. September und 3. Oktober neue Wahlen vorgenommen. Hier war Dohme als Kandidat nicht dabei und andere Kandidaten erhielten keine Mehrheit. Bei der fünften Wahl am 17. Oktober 1863 erhielt der bisherige Bürgermeister Wilhelm Holste, Nr. 4, mit zehn von 18 abgegebenen Stimmen die absolute Mehrheit. Er nahm die Wahl an und wurde von der Regierung bestätigt. Am 20. Juli 1866 bittet Bürgermeister Wilhelm Holste wegen eines Beinleidens um Entlassung aus seinem Amt. Er nimmt jedoch sein Gesuch zurück, um am 27. August 1867 den Antrag wegen seines hinzugetretenen Augenleidens erneut zu stellen.

Nach Aufforderung der königlichen Regierungskommission zu Rinteln, zur anderweiten Wahl eines Bürgermeisters gemäß Paragraph 40 der Gemeindeordnung vom 23.10.1834 zu schreiten, lud der Ausschussvorsteher Friedrich Wilhelm Ferdinand Dohme die 22 'stimmfähigen Ortsbürger' zum 10. September 1867 zur Wahl in seine Wohnung. Gegenwärtig waren der Ausschussvorsteher Dohme, der Gemeinderath: Leibzüchter Wellhausen von Nr. 1, Radmacher Krückeberg, der unter den 17 anwesenden 'stimmfähigen Ortsbürgern' mitgezählt ist. Zu Wahlgehilfen sind der Forstläufer Werner, Nr. 15, und der Radmacher Bußmeier, Nr. 9, ernannt. Nachdem Ausschussvorsteher Dohme noch einmal auf die Bestimmungen der Wahlordnung hingewiesen hat, schreitet man zur Wahl. Von 17 abgegebenen Stimmen erhält Colon und Gastwirt Dohme 15 Stimmen. Er ist damit zum Bürgermeister gewählt.

Aber nun hatte die Verwaltung das Wort. Pfarrer Dr. Hyneck in Fischbeck wird aufgefordert, sich über die Qualitäten des Colons Nr. 5 und Gastwirts Dohme zu äußern. Der Bericht liegt mit dem Datum vom 19. September 1867 vor. Dr. Hyneck schildert Ferdinand Dohme als einen braven, sittlich unbescholtenen, meist von religiösen Grundsätzen erfüllten Mann, als guten Ehegatten und erfahrenen Ackerbauern, und in 'Hinsicht auf seine allgemeinen Geistesqualitäten' für das Amt wohl geeignet.

Zu seinem eigenen Glück und Wohlergehen möchte er aber wünschen, dass Dohme das ihm zugedachte Bürgermeisteramt ablehne, da sich das Bürgermeisteramt nicht wohl mit den Geschäften eines Gastwirtes vertrage. Für den Fall, dass Dohme zurücktrete, möchte er sich erlauben, noch auf zwei Männer in Höfingen aufmerksam zu machen, auf den Hufschmied Wilhelm Carl Wellhausen, Nr. 10, geb. 18.3.1831, und den Ausschussvorsteher, Radmacher Heinrich Wilhelm Krückberg, Nr, 20, geb, 6.2.1820. Friedrich Wilhelm Ferdinand Dohme wird darauf am 4. Oktober 1867 von der Königlichen Regierungskommission in Rinteln vorgeladen.

Wir lesen als Aktenvermerk: 'Der Wirt Ferdinand Dohme, welcher einen recht günstigen Eindruck macht, erklärt sich unter dem Bemerken, dass seines Wissens keine andere qualifizierte Persönlichkeit zu Höfingen zur Übernahme des Bürgermeisteramts bereit sein werde, zur Übernahme derselben bereit.'
gez. Kröger

Es folgen dann zwei Schreiben des noch amtierenden Bürgermeisters Wilhelm Holste vom 15. und 26. Oktober und zwei Berichtsanforderungen des Königlichen Landratsamtes vom 20. und 30. Oktober 1867 (gez. Kröger). Dann war der Kampf wohl ausgestanden. Ferdinand Dohme wurde von der Obrigkeit bestätigt und verpflichtet.

Quelle: Chronik des Sünteldorfes Höfingen, Seite 266-267