Schiedsmänner in der Gemeinde Höfingen


Nach der Reichsgründung von 1871 war es das besondere Anliegen Bismarcks, durch Vereinheitlichung auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung eine tragfähige Grundlage für innere Einheit des Reichs zu schaffen. So wurden Maße, Münzen und Währung vereinheitlicht, Standesämter eingerichtet, die bürgerliche Eheschließung eingeführt, ein reichseinheitliches Handels- und Strafrecht und ein gleicher Instanzenweg vom Amtsgericht bis zum Reichsgericht geschaffen u. a. m.

Im Rechtswesen wurde das Amt des Schiedsmanns eingeführt und das Schiedsmannswesen in Gesetzen und Ordnungen in den einzelnen Bundesländern geregelt. In Preußen war nach der Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 für jede Gemeinde ein Schiedsmann zu bestellen. Kleinere Gemeinden konnten auch zu einem Schiedsmannsbezirke vereinigt werden.

Der Schiedsmann war und ist noch heute eine ehrenamtliche, zur gütlichen Schlichtung und zu Sühneversuchen bestellte Personen der Rechtspflege. Die Wahl des Schiedsmanns erfolgt durch die Gemeindevertretung. Vorraussetzung der Berufung zum Schiedsmann war die Vollendung des dreißigsten Lebensjahres, der Wohnsitz in der Gemeinde, für welchen die Berufung erfolgen sollte, und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter.

Jeder Schiedsmann erhielt einen Vertreter. Der zum Schiedsmann gewählte Bürger bedurfte der Bestätigung durch das Präsidium des Landesgerichts und wurde beim Amtsgericht seines Wohnsitzes auf Erfüllung der Obliegenheiten eidlich verpflichtet. Im Prinzip hat sich in den späteren Schiedsmannsordnungen bis heute nichts geändert. Durch die Gebietsreformen wurden die Schiedsmannsbezirke den neuen Verwaltungseinheiten angepasst.

Es war schwer, Unterlagen und genaue Angaben über die Schiedsmänner der Gemeinde Höfingen zu erhalten, da das Amtsgericht Hameln erklärte, dass alle Schiedsmannsakten nach 30 Jahren vernichtet würden. Nun erfuhren wir von Heinrich Grope in Fischbeck, geb. 1903, dass sein Großvater, gest. 1895, der erste Standesbeamte in Fischbeck und für die Dörfer des Kirchspiels war. Zugleich vertrat er auch das Amt des Stellvertreters des Schiedsmannes. Der erste Schiedsmann in Fischbeck war der Rittergutsbesitzer Jacobi vom Gut Stau. Es könnte möglich sein, dass Herr Jacobi auch für die anderen Gemeinden des Kirchspiels zum Schiedsmann bestellt war, denn das Rittergut Stau gehörte zum Kirchspiel Fischbeck.

In Höfingen kann uns die Aussage von Friedrich Schulte, Rektor i. R., weiterhelfen. Er erklärte folgendes: 'Zur Goldenen Hochzeit erhielt mein Vater, der Landwirt August Schulte ein Gratulationsschreiben des Amtsgerichts Hessisch Oldendorf, in dem ihm für seine über dreißigjährige Tätigkeit als Schiedsmann der Gemeinde Höfingen Dank und Anerkennung ausgesprochen wurden.' Damit müsste ihm das Amt etwa um 1900 übergeben worden sein. 'Ich weiß noch aus meiner Kindheit, dass sein Vertreter, der Hofbesitzer August Stahlhut, Nr. 1, geb. am 19. Nov. 1868 in Weibeck, war.' Damit ergibt sich folgende Reihenfolge der Schiedsmänner unserer Gemeinde:



Die Neuwahl der Räte in den acht Ortschaften und der neuen Einheitsgemeinde "Stadt Hessisch Oldendorf" erfolgte am 25. März 1973. Damit ging auch die Bestellung des Standesbeamten u.a. auf die Stadt Hessisch Oldendorf über.

Quelle: Chronik des Sünteldorfes Höfingen, Seite 277f